Katalog_2024_Lacont_deutsch

142 Grundsätzlich gilt in Deutschland die TRGS 510 als Grundlage für die Lagerung von Druckgasflaschen. Folgende Grundsätze sind generell zu beachten (weitere Details und Anforderungen entnehmen Sie bitte der TRGS 510): LAGERN (GefStoffV § 2 Abs. 6): Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung ein, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt. Ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. LÄGER IN RÄUMEN (TRGS 510 Nr. 10.3, Abs. 1): Räume zum Lagern von Druckgasbehältern müssen von angrenzenden Räumen durch mindestens feuerhemmende Bauteile getrennt sein. Feuer- beständige Bauteile sind erforderlich, wenn in angrenzenden Räumen, die nicht dem Lagern von Druckgasbehältern dienen, Brand- und Explosions- gefahr bestehen. Als FEUERHEMMEND im Sinne der TRGS ist das Brandverhalten von Bauteilen entsprechend der DIN 4102 für eine Einwirkdauer von 30 Minuten (Feuerwiderstandsklasse F 30). Als FEUERBESTÄNDIG im Sinne der TRGS ist das Brandverhalten von Bauteilen entsprechend der DIN 4102 für eine Einwirkdauer von 90 Minuten (Feuerwiderstandsklasse F 90). Sicherheitsschränke für Druckgasflaschen nach DIN EN 14470-2: Druckgasflaschen dürfen in Arbeitsräumen nur gelagert werden, wenn sie z.B. in Sicherheitsschränken gem. DIN EN 14470-2 aufbewahrt werden. Die Klassifizierung der Feuerwiderstandsfähigkeit wurde auf 4 Typen festgelegt: G 15 = ≥ 15 Minuten G 30 = ≥ 30 Minuten G 60 = ≥ 60 Minuten G 90 = ≥ 90 Minuten Die DIN EN 14470-2 beschreibt Ausführung und Prüfkriterien für Sicherheitsschränke, die für die Lagerung von Druckgasflaschen bei üblicher Raumtemperatur verwendet werden. TRGS 526 / DGUV Information 213-850 - Sicheres Arbeiten in Laboratorien: 5.2.11.1 Druckgasflaschen sind aus Brandschutzgründen grundsätzlich außerhalb von Laboratorien sicher aufzustellen. Die Gase sind den Arbeitsräumen über dauerhaft technisch dichte, fest installierte Rohrleitungen zuzuführen. Ist dies nicht möglich, kann die Unterbringung in Sicherheitsschränken gem. DIN EN 14470-2 zielführend sein. Bei allen Gasarten ist eine Gefährdung im Brandfall gegeben! Welche Feuerwiderstandsdauer der Sicherheitsschrank nun aufweisen muss, ist durch eine Gefährdungsbeurteilung auf Basis der vorhandenen Brandlasten und des Gefährdungspotentials der zu lagernden Gase zu ermitteln. LAGERUNG VON DRUCKGASFLASCHEN PRAXISINFO 7

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