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7 GHS - PRAXISINFO PRAXISINFO 1 Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU die neue Einstufung und Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Am 20.01.2009 in Kraft getreten. Regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen CLP = Regulation on Classification, Labelling and Packaging of substances and mixtures GHS = Globally Harmonized System Ersetzt die Stoffrichtlinie 67/548/EWG und die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG Waren die bisherigen R- und S-Sätze keiner bestimmten Systematik unterworfen, sind die neuen Gefahren (H) – und Sicherheitshinweise (P) geordnet. Mit der neuen Gefahrstoffverordnung 2010 ist eine zeitnahe Anpassung an die CLP- und REACH-Verordnung gelungen. Die neue Gefahrstoffverordnung ist konsequent gefährdungs- orientiert. Die Festlegung der Schutzmaßnahmen ist ausschließlich ein Ergebnis der Gefährdungs-beurteilung. Dies lässt sich aus folgendem Schaubild einfach ableiten: H 3 01 Gefahrstoff Gefährdung Maßnahmen Tätigkeit P 1 2 Laufende Nummer Laufende Nummer Gruppierung Gruppierung 2 = Physikalische Gefahren 3 = Gesundheitsgefahr 4 = Umweltgefahr 1 = Allgemeines 2 = Prävention 3 = Reaktion 4 = Lagerung 5 = Entsorgung Steht für Gefahrenhinweis (Hazard Statement) Steht für Sicherheitshinweis (Precautionary Statement) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 wurde ein europäisch einheitliches Kennzeichnungssystem eingeführt, welches auf dem Global Harmonisierten System (GHS) aufbaut. Es vereinheitlicht die Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen und deren Gemische und gleicht sie dem Gefahrgutbeförderungsrecht ADR / GGVSEB an. Die GHS-Systematik unterscheidet zwischen Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien. Anstelle der bisher 15 Gefährlichkeitsmerkmalen gibt es nun 28 Gefahrenklassen. Die jeweiligen Gefahrenklassen werden zur Angabe der Schwere der Gefahr unterteilt in Gefahrenkategorien. Ergänzt werden die Angaben durch Gefahrenhinweise (H-Sätze und EUH-Sätze), Signalworte und Sicherheitshinweise (P-Sätze). Ferner dienen deren Einstufungskriterien als Grundlage für die weitere Gesetzgebung, die auf der Gefahreneinstufung auf- baut, wie z.B. der 4. und der 12. BImSchV zur Neuorientierung für die genehmigungsbedürftige Zuordnungen zu Lageranlagen bzw. Störfallbetrieben. Die CLP-Verordnung wird nach Erfordernis an den geänderten Bedarf angepasst und laufend überarbeitet, aktuell liegt die 20. ATP (Adaptation to the Technical Progress) vor. ◆ ◆ ◆ ◆ ◆ Aufbau der H- und P-Sätze Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) 2010 neu! GHS 01 GHS 02 GHS 03 GHS 04 GHS 05 GHS 06 GHS 07 GHS 08 GHS 09 Explodierende Flamme Flamme Gasflasche Ätzwirkung Totenkopf Ausrufe- Gesundheits- Umwelt Bombe über Kreis zeichen gefahr

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