Katalog_2024_Lacont_deutsch

102 SICHERHEITS- / GEFAHRSTOFFSCHRÄNKE NACH DIN EN 14470-1 (TYP 30) Praxisinfo: Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten in Sicherheitsschränken (Auszug aus der TRGS 510, Anhang 1) A.1.2 Allgemeine Anforderungen (1) Sicherheitsschränke müssen so beschaffen sein, aufgestellt, betrieben und instand gehalten werden, dass die Sicherheit Beschäftigter und Dritter, insbesondere vor Gefährdungen durch einen Brand oder eine Explosion gewährleistet ist. (2) Die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Beschaffenheit von Sicherheits- schränken gelten als erfüllt, wenn sie mindestens die Anforderungen nach DIN EN 14470-1 erfüllen und eine Feuerwiderstandsfähigkeit von mindestens 90 Minuten aufweisen. (4) Sicherheitsschränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von weniger als 90 min, aber mindestens 30 min, dürfen weiterhin für brennbare Flüssigkeiten verwendet werden, wenn 1. nur ein Schrank dieser Art pro Brand(bekämpfungs)abschnitt / Nutzungseinheit aufgestellt wird; ist der Brand(bekämpfungs)abschnitt / die Nutzungseinheit größer als 100 m2, darf je 100 m2 ein Schrank aufgestellt werden, oder 2. der Brand(bekämpfungs)abschnitt / die Nutzungseinheit mit einer automatischen Brandmeldeanlage ausgerüstet ist und eine anerkannte Werkfeuerwehr mit einer maximalen Hilfsfrist von 5 min nach Alarmierung zur Verfügung steht, oder eine automatische Feuerlöschanlage vorhanden ist.

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